Familie Dudek aus Hessen hat sieben Kinder, ein Baby von acht Monaten, zwei weitere Kinder im Kindergartenalter, drei noch schulpflichtige Kinder und einen fünfzehnjährigen Sohn, der die Vollzeitschulpflicht soeben erfüllt hat. Dieser älteste Sohn der Familie Dudek wurde neuneinhalb Jahre von seinen eigenen Eltern in einer Art Zwergschule, einer Familienschule im Elternhaus, unterrichtet. Dann trat er für ein halbes Jahr in eine öffentliche Schule am Wohnort ein. Er sei sehr gut in den Klassenverband integriert gewesen, und er hat einen Einser-Realschulabschluß hingelegt.
Inzwischen hat der älteste Sohn der Familie, der fünfzehnjährige Jonathan, nach neuneinhalb Jahren Unterricht bei seinen Eltern ein halbes Jahr die Südringgauschule in Herleshausen besucht und gerade mit dem Realschulabschluss beendet. Jonathan bekam in allen Fächern eine Eins - außer in Sport, da gab es eine Drei. Schulleiterin Ursula Rauschenberg beschreibt Jonathan als „sehr intelligent“ und „absolut geeignet, das Abitur abzulegen“. „Jonathan hat im Eltrnhaus das Lernen gelernt“, sagt sie gegenüber der WR. In der Klasse sei er akzeptiert und in die Gemeinschaft integriert gewesen. [mehr ...]
Diese Leistungen aber interessieren nicht, denn es geht ja um die Sozialisation, zu deren Gelingen angeblich der langjährige Aufenthalt in einer Schulklasse zwingend nötig ist (siehe eingangs). Aber hat nicht Sohn Dudek gerade bewiesen, daß es auch ohne diesen langjährigen Aufenthalt möglich ist, wunderbar sozialisiert und vermutlich sogar echt sozial eingestellt als Jugendlicher in die Welt zu treten? Er hat nun die Auswahl zwischen dem Besuch der gymnasialen Oberstufe und einer Lehrstelle als Tischler, die er bereits angenommen haben soll. Der zukünftige Ausbildungsbetrieb scheint begeistert von ihm zu sein, und das sicher nicht nur von seinem Einser-Abschluß.
Vor einem Jahr stand Familie Dudek vor dem Familiengericht, das Sorgerecht für die Kinder sollte den Eltern, die hartnäckig auf der Fortführung ihres Heimunterrichts bestanden, entzogen werden. Doch der Richter, der sich ausführlich auch mit den betroffenen Kindern unterhalten hatte, stellte das Verfahren ein. Eine Kindeswohlgefährdung konnte er auch nicht ansatzweise erkennen.
E s c h w e g e (idea) – Eine christliche Familie, die seit acht Jahren vier ihrer sechs schulpflichtigen Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen zu Hause unterrichtet, hat jetzt vor Gericht erstmals einen Erfolg erzielt. Ein Familiengericht in Eschwege sieht in der Familie von Rosemarie und Jürgen Dudek (Herleshausen) das Kindeswohl nicht gefährdet. Familienrichter Helmuth von Moltke stellte das Verfahren ein und will auch keine weiteren Maßnahmen veranlassen.
Das Jugendamt war in Sorge, dass die Kinder durch den anhaltenden Hausunterricht gesellschaftlich isoliert würden. Um die Eltern dazu zu bewegen, ihre Kinder wieder auf eine Schule zu schicken, wollte das Jugendamt ein psychologisches Gutachten einholen lassen. In der nichtöffentlichen Verhandlung hatte der Richter die Kinder Jonathan (14), Lukas (13), Daniel (10) und Jeremia (7) ohne Eltern ausgiebig befragt. Dabei stellte er fest, dass sie „gut geraten“ seien, sagte Vater Jürgen Dudek auf idea-Anfrage. Er begrüßte das Urteil: „Wir sind erleichtert.“ [mehr ...]
Familie Dudek lebt im Eigenheim, einem Aussiedlerhof. Anders als in den Medien falsch und verleumderisch dargestellt, beziehen sie weder Sozialhilfe noch entsprechende Leistungen. Der Vater gibt Nachhilfe für die Verlierer des staatlichen Schulsystems, und dann betreibt die Familie noch eine kleine Imkerei auf ihrem Aussiedlerhof. An staatlichen Leistungen beziehen sie lediglich das Kindergeld, das grundsätzlich allen Eltern zusteht und auch entsprechend in Anspruch genommen wird. Es kann ihnen - ganz unabhängig davon wie man die Frage beantwortet, ob denn die Pflege, Erziehung und Bildung von sieben Kindern möglicherweise auch eine über das Almosen Kindergeld hinaus geldwerte Leistung ist - in keiner Weise eine irgendwie überdurchschnittliche Inanspruchnahme des Steuerzahlers oder des Staatssäckels vorgeworfen werden. Im Gegenteil, denn mit Sicherheit hätten sie Anspruch auf den sogenannten Kinderzuschlag nach dem ALG II oder gar ergänzendes ALG II direkt.
Nun aber wurden die Eltern für ihre hartnäckige Weigerung, ihre Kinder dem staatlichen Schulsystem anzuvertrauen, abgestraft. In zweiter Instanz wurde jedes Elternteil zu drei Monaten Haft verurteilt - ohne Bewährung! Die Staatsanwaltschaft war auf Antrag der Schulbehörde in Berufung gegangen, nachdem letztes Jahr eine bereits von ihr geforderte Haftstrafe für die Eltern nicht vom Richter verhängt, sondern die Eltern lediglich zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden waren. Im Namen des Volkes wird auf diesem Urteil stehen, so wie es schon im Gerichtssaal am letzen Mittwoch im Namen des Volkes verkündet worden ist.
Das Rechtsstaatsprinzip schreibt beim Strafmaß immer auch die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor. Ebenso dürfen Grundrechte - und die Erziehung der eigenen Kinder ist ein solches im Grundgesetz verankertes Grundrecht - nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wobei wiederum die Verhältnismäßigleit gewahrt sein und die Notwendigkeit dazu gegeben sein muß.
Da Schule zumindestens in den letzten Jahren ja bestimmt nicht mehr als Erfolgsmodell bezeichnet werden kann, und zwar weder in puncto Leistung der Schulabgänger noch in puncto Sozialverhalten derselben, dürfte die schulgesetzlich geregelte Einschränkung des Rechtes der Eltern auf zuvörderst ihnen obliegende Erziehung der Kinder schon allgemein kaum mehr begründbar sein. Im konkret vorliegenden Fall der Familie Dudek kann eine martialische Durchsetzung einer Schulbesuchspflicht aus sachlichen Gründen jedenfalls keinesfalls mehr begründet werden, das haben der älteste Sohn und die familienrichterliche Beurteilung der weiteren heimunterrichteten Kinder eindeutig bewiesen.
Nach dem hessischen Schulgesetz ist ein Fernhalten der Kinder vom Schulbesuch eine Straftat. Ein in-die-Schule-Zwingen der Kinder, selbst wenn sie nicht mehr hingehen wollen, etwa weil sie dort gemobbt und anderweitig gedemütigt werden, ist keine Straftat. Der Wille der Kinder selbst gilt schon mal gar nichts, der ihrer Eltern natürlich nur, solange sie als getreue Staatsbürger nicht hinterfragen und keine unvorhergesehenen eigenen Wege einschlagen.
Warum ließ man, nachdem eindeutig keine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden konnte, dieses Elternpaar nicht in Ruhe, nachdem man die Familie schon finanziell geschröpft hatte? Warum werden nun in einem angesehenen Nachrichtenmagazin wie der FAZ außerdem noch Falschdarstellungen über diese Famlie verbreitet, ohne daß es dazu hinterher wenigstens klare und offizielle Richtigstellungen gibt? Die FAZ ließ lediglich kommentarlos einen Satz aus der ursprünglichen Version ihres online verfügbaren Textes verschwinden, nämlich die Behauptung: "Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld." Weiterhin zu lesen ist: "Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus." Sind das Erteilen von Nachhilfe und das Betreiben einer wenn auch noch so kleinen Imkerei im Familienbetrieb etwa keine Berufe? (Ich will ja gar nicht soweit gehen, die Tätigkeit der siebenfachen Mutter und Hausfrau als Beruf zu bezeichnen ...)
Die hier angewandten Methoden zeigen einerseits die Ohnmacht der staatlichen Organe, welche die privat organisierte individuelle Bildung von Kindern und Jugendlichen letzten Endes nicht ausrotten können, wenn sie bei ihren Urteilen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleiben. Andererseits entlarven sie die Fratze der bewußten Verunglimpfung von Andersdenkenden, und das gab es in der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte schon einmal auf fast identische Weise. Damals waren die Verunglimpften fast ausschließlich die Angehörigen des jüdischen Volkes, heute sind es insbesondere diejenigen, die sich dezidiert auf ihren christlichen Glauben berufen und geichzeitig wagen, ihre Kinder dem öffentlichen Schulsystem zu entziehen.
Christlicher Fundamentalismus und Heimschulbewegung - das sind die Schlagworte in den Medien, mit denen man bei Otto Normalverbraucher Verständnis für solches Vorgehen wie gegen Familie Dudek erlangt. Traurig, traurig. Wer kann da noch im Ernst daran glauben, daß Deutschland ein freiheitlich demokratischer Staat ist?
weitere Medienberichte zum Thema:
HNA online
hr online.de
hr online.de AUDIO
hr online.de VIDEO
Sonderseite des Netzwerkes Bildungsfreiheit
Ich selbst gehöre übrigens nicht zum "Lager" derjenigen, die ihre Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichten. Dennoch habe ich Verständnis für die Motivation dieser Eltern. Und ich bin der Meinung, daß in einer freiheitlichen Demokratie, die immer auch der Hort einer wirklich pluralistischen Gesellschaft sein müßte, jeder Person das Recht zusteht, sich so zu bilden, wie sie selbst es für richtig hält. Dieses Recht wird im Falle von Kindern, die dazu noch keine eigene Meinung äußern, stellvertretend von deren Eltern wahrgenommen. Lesen Sie dazu auch den Artikel "Homeschooling in Deutschland".








4 Kommentare:
Statt Gefängnis Bundesverdienstkreuz - mit dieser Schlagzeile möchte ich zum Ausdruck bringen, dass in unserer Gesellschaft vieles auf dem Kopf steht: Das Gute wird bestraft und das Schlechte wird belohnt. Wenn alle Eltern ihren Erziehungsauftrag so excellent übernehmen würden, wie es das Ehepaar Dudek getan hat und tut, dann hätten wir in unserem Staat kaum noch Probleme und die Kassen würden überlaufen. Ich bin überhaupt nicht gegen gesetzliche Schul- und Bildungspflicht, auch nicht gegen die durch den Staat ausgeführte Aufsicht. Das steht außer Frage. Aber es wird allerhöchste Zeit, dass unser Schulgesetz reformiert und Hausschulunterricht – wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden und Begleitung durch das Schulamt erfolgt - als alternative Schulart anerkannt wird. Homeschooling gibt es in vielen Ländern auf der Welt und ist nirgends eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat außer bei uns in Deutschland. Das Schulgesetz resultiert aus dem Reichsschulgesetz, das es seit 06.07.1938 gibt. Durch das "Reichsschulpflichtgesetz" hat es der Diktator Hitler fertig gebracht, alle privaten Volksbildungsbereiche sogar strafrechtlich zu verfolgen. So haftet uns immer noch das Nazi-Erbe an. Wem ist das bewusst und wer will das schon? Nach 70 Jahren sollten wir uns endlich von dieser Freiheit beschneidenden Erbschaft lossagen. In allen Bundesländern ist der Hausschulunterricht eine Ordnungswidrigkeit und in unserem Bundesland Hessen (und wohl auch im Saarland) sogar eine Straftat? Nein, danke, das kann und darf nicht mehr so bleiben. Freiheit für die Bildung!
Hallo brunhilde,
soweit ich weiß, gibt es drei Bundesländer, die Verstöße gegen die Schulpflicht als Straftat verfolgen können. Das sind Hessen, Saarland und ...? Ich wußte es nicht mehr und habe mal gegoogelt: es scheint Hamburg zu sein.
Hier ist ein Link zum Hamburgischen Schulgesetz: fast ganz runterscrollen zu § 113 (Ordnungswidrigkeiten) und § 114 (Straftat).
Leider gibt es aber schon auch außer Deutschland noch andere Länder auf der Welt, wo Homeschooler verfolgt werden, wenn es auch recht wenige zu sein scheinen. (... und vielleicht ist man dort nicht so teutonisch-konsequent ...)
Mich stört es eigentlich massiv, dass man Menschen, die ihren christlichen Glauben bewußt leben und an ihre Kinder weitergeben wollen, in eine fundamentalistische, fanatische Ecke hingestellt werden. Was ist an staatlich verordnetem Atheismus denn segensreich. Und wenn dieses Gesetz noch ein Relikt aus der Nazi-Zeit ist, dann bitte schnell weg damit. Vielleicht wäre mal eine echte Entnazifizierung unserer Gesetzgebung angebracht. Der Begriff Parallelgesellschaft ist angreifbar, denn er heißt doch das alternative Lebensstile - wie sie in einer freiheitlichen Gesellschaft möglich sein sollten - nicht erlaubt sind.
Hallo anonymer Kommentator,
interessant zu erfahren, wie es anderswo ist: "Dabei war auch ein Homeschool-Vater aus Virginia, USA, von dem ich über die dortigen Bedingungen für Homeschooling erfuhr. Sie sind ideal! Eltern melden Homeschooling aus religiösen Gründen an und unterliegen dann keinerlei Kontrolle durch den Bundesstaat, [...]" - aus dem aktuellen Post über das Baden-Württemberg-Treffen. Das mit den Parallelgesellschaften sehe ich auch so - wichtig ist doch nur, daß zwischen diesen unterschiedlichen Gruppen ein friedliches Zusammenleben möglich ist - im Respekt vor der jeweils anderen Überzeugung.
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